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   OVG Sachsen, 18.10.2023 - 2 B 105/23   

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https://dejure.org/2023,29311
OVG Sachsen, 18.10.2023 - 2 B 105/23 (https://dejure.org/2023,29311)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.10.2023 - 2 B 105/23 (https://dejure.org/2023,29311)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2023 - 2 B 105/23 (https://dejure.org/2023,29311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    NotSan-APrV § 5, NotSan-APrV § 17
    Notfallsanitäter; praktische Prüfung; Fachprüfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.10.2023 - 2 B 105/23
    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dem Interesse der Prüfungsbehörde an einer eigenen, möglichst zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1994, NVwZ 1995, 492 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.10.2023 - 2 B 105/23
    Die Obliegenheit unverzüglicher Rüge von Mängeln besteht in Prüfungsverfahren auch jenseits einer ausdrücklichen normativen Regelung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 1999, NVwZ 2000, 921; OVG NRW, Beschl. v. 21. März 2013 - 14 E 135/13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 13.06.2022 - 2 B 143/22

    Zweite Wiederholungsprüfung; besondere Härte

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.10.2023 - 2 B 105/23
    Die Wiederholung einer Prüfung kann begehrt werden, wenn Mängel im Prüfungsverfahren vorliegen, die sich auf die Leistungsfeststellung und das Bewertungsergebnis ausgewirkt haben können (vgl. Niehues et al., Prüfungsrecht, 7. Aufl., Rn. 758 ff.; Senatsbeschl. v. 13. Juni 2022 - 2 B 143/22 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 14 E 135/13

    Anfechtung des Prüfungsbescheids mit dem Ziel einer Wiederholungsprüfung trotz

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.10.2023 - 2 B 105/23
    Die Obliegenheit unverzüglicher Rüge von Mängeln besteht in Prüfungsverfahren auch jenseits einer ausdrücklichen normativen Regelung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 1999, NVwZ 2000, 921; OVG NRW, Beschl. v. 21. März 2013 - 14 E 135/13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15

    Prüfung; Rügepflicht; Zumutbarkeit; Prüfungsfähigkeit eines Prüfers

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.10.2023 - 2 B 105/23
    Ob der Prüfling dieser Obliegenheit nachgekommen ist, bleibt anhand der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15 f.).
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